Medienmitteilung | Dübendorf, 15. September 2026
Politik will Gastro-Mitarbeitende schlechter versichern
Der Nationalrat hat nun die Motion Rieder angenommen und ist damit dem Ständerat gefolgt. Das heisst: Trinkgelder sollen in ein paar Jahren von Sozialversicherungen und Steuern befreit werden.
Obwohl dies auf den ersten Blick gut klingen mag, kann die Familie Wiesner Gastronomie AG diesen politischen Entscheid nicht nachvollziehen.
Seit bald drei Jahren stellen wir sicher, dass unsere Trinkgelder sozialversichert sind. Und wir leisten unseren finanziellen Beitrag dazu. Wir hören von unseren Mitarbeitenden, wie wichtig diese Absicherung für sie geworden ist und wie viel einfacher sie durch den höheren ausgewiesenen Lohn eine neue Wohnung finden.
Ein reales Beispiel aus unserem Unternehmen zeigt, worüber wir hier eigentlich sprechen:
Ein frischgebackener Vater arbeitete während eines Monats nur rund zwei Wochen im Service und bezog anschliessend zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Allein während dieser zwei Arbeitswochen erhielt er zusätzlich zu seinem Grundlohn CHF 2'790 Trinkgeld.
Wenn solche Einkommensbestandteile künftig nicht mehr versichert werden, fehlen sie bei den Leistungen im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Im schlimmsten Fall trifft das nicht nur die betroffene Person, sondern ihre ganze Familie wie im Beispiel mit dem frischgebackenen Vater.
Auch bei einer Trennung oder Scheidung kann nicht als Einkommen erfasstes Trinkgeld Folgen haben, weil es bei der Festsetzung des Kinderunterhalts fehlen kann. Das bedeutet, dass der/die Partner*in in diesem Beispiel nicht mal 50% der zustehenden Alimente zugeteilt bekommt. Gerade in Zeiten, in denen Gleichberechtigung politisch gestärkt werden soll, würde diese Regelung bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiter verschärfen.
Wir sind seit Ende 2023 cashless und verfügen deshalb über eine sehr breite Datengrundlage zum Trinkgeld. Unsere Zahlen zeigen: Je nach Betrieb und Funktion können Trinkgelder zusätzlich 30 bis 70 % des Grundlohns ausmachen, und im Extremfall auch viel mehr.
Das sind keine kleinen Beträge neben dem eigentlichen Einkommen. Für viele Mitarbeitende sind sie ein wesentlicher Teil davon.
Genau deshalb hat sich auch der Bundesrat wiederholt gegen eine generelle Auslassung der Trinkgelder von der Sozialversicherung ausgesprochen. Vielmehr verfolgt der Bundesrat mit der AHV-Reform 2030 das Ziel, Beitragslücken insbesondere bei tiefen Einkommen zu reduzieren und die soziale Absicherung zu stärken. Zudem gibt es grosse juristische Bedenken: 13 Rechtsprofessorinnen und -professoren haben sich in einem Brief an das Parlament gewandt und gewarnt, die Motion sei verfassungswidrig und verletze die Rechtsgleichheit mit anderen Branchen. Auch Steuerexperten haben bereits öffentlich davor gewarnt, dass die Motion Tür und Tor für Steuer-Missbrauch im grossen Stil öffnet.
Und nun beschliesst das Parlament das Gegenteil.
Wir bedauern diesen Entscheid sehr.
Wichtig ist aber auch: Heute ändert sich noch nichts.
Die Annahme der Motion ist noch keine Gesetzesänderung. Der Bundesrat muss nun eine Gesetzes-Vorlage ausarbeiten. Es folgt eine öffentliche Vernehmlassung. Anschliessend muss die konkrete Gesetzesänderung erneut durch das Parlament. Zudem besteht die Möglichkeit eines Referendums. Bis das Gesetz in Kraft tritt, wird es noch Jahre dauern.
Bis zu einer allfälligen Gesetzesänderung gilt das heutige Recht weiter.
Fazit
Die FWG wird deshalb weiterhin gemäss dem Gesetz Trinkgelder entsprechend der bisherigen Praxis mit Sozialversicherungen und Steuern abrechnen. Wir stehen für Transparenz und für eine soziale Absicherung, die auch das tatsächliche Einkommen unserer Mitarbeitenden berücksichtigt.
Und wir werden die weiteren politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und unsere Praxis bei einer allfälligen Gesetzesänderung entsprechend anpassen.
Kontakt für Rückfragen seitens der Medien
Daniel Schwarz
Teamguide Corporate Communications & Sustainability
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Familie Wiesner Gastronomie –
das Familienunternehmen für Erlebnisgastronomie in der Schweiz
Die Familie Wiesner Gastronomie AG (FWG) aus Zürich ist seit den 90er-Jahren in der Deutschschweiz tätig und gehört zu den 20 grössten Schweizer Gastronomieunternehmen. Unter dem Leitsatz Momente schaffen, die das Leben bunter machen, bietet die FWG ihren Gästen eine Gastronomie, die für Genuss, hohe Qualität und gemeinschaftliche Erlebnisse steht.
Das Unternehmen wird von den Brüdern Daniel und Manuel Wiesner geführt und beschäftigt in ihren 31 Restaurants 750 Mitarbeitende aus über 70 Nationen.
Zum Restaurant-Portfolio gehören Nooch Asian Kitchen, Negishi Urban Sushi, Miss Miu, Outback Lodge und die Kitchen Republic. Für wohltätige Zwecke und für ihre Mitarbeitenden haben sie zudem die FWG-Foundation ins Leben gerufen.
Weitere Informationen gibt es unter fwg.ch